Angebot

Tagesablauf

Tagesablauf

Der Tagesablauf kann variieren, da er sich situativ an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. 

7:00 bis 9:00 Uhr
Bringzeit (Ankommen der Kinder, Tür- und Angelgespräche)

7:00 bis 8:00 Uhr
Frühdienstgruppe an der Rezeption und in einem Raum

8:00 bis ca. 10:00 Uhr
Gleitendes Frühstücksbuffet

8:00 bis 11:30 Uhr
Lernspielzeit in allen Räumen, verschiedene Angebote und Projekte, Themenkreise, Wickeln nach Bedarf, Garten oder Ausflüge

11:30 bis 12:30 Uhr
Gleitendes Mittagessen

Nach dem Essen bis ca. 13:00 Uhr
Ausruhen bzw. schlafen (Krippenbereich) / Ausruhzeit mit Möglichkeit zum Schlafen (Kindergarten)

Ab 13:00 Uhr 
Lernspielzeit, flexible Abholung je nach Buchungszeit

16:00 bis 17:00 Uhr
Spätdienst an der Rezeption

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geöffnet
Öffnungszeiten
Frau Maria Tsobani09131 440154

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es Mittagsruhe und Schlafmöglichkeiten?

Kinder können sich zu jeder Tageszeit an einem ruhigeren Platz entspannen und ausruhen. Schlafzeiten werden in den meisten Kitas um die Mittagszeit angeboten. Jedes Kind entscheidet selbst, ob es schlafen oder nur ausruhen möchte.

Kommen die Kinder nach draußen?

Kinder brauchen Bewegung. Bewegung macht klug. Der Kita-Alltag berücksichtigt das und wir bieten Kindern so viel wie möglich Bewegung im Garten, bei Spaziergängen und Ausflügen, wie z.B. Wanderungen im Wald.

Für die Außenaktivitäten bitten wir Sie, Ihr Kind witterungsgerecht anzuziehen. Je nach Jahreszeit hinterlegen Sie bitte auch folgende Kleidungsstücke in der Garderobe Ihres Kindes: Badesachen, Sonnenhut, Gummistiefel, Mütze, Schal, Handschuhe, Matschhose, Schneehose etc. Zu Jahresbeginn informieren wir Sie, was Ihr Kind mitbringen sollte. Bitte vergessen Sie nicht die Beschriftung der Kleidung. Für mitgebrachte Kleidung können wir keine Haftung übernehmen.

Was ist eine Kernzeit?

Der Gesetzgeber räumt Einrichtungsträgern die Möglichkeit ein, Mindestbuchungszeiten von 20 Stunden pro Woche bzw. vier Stunden täglich vorzugeben (Art. 21 Abs. 4 Satz 5 BayKiBiG). Damit soll Planungssicherheit ermöglicht werden.

Träger können auch die Lage der Mindestbuchungszeit zur ungestörten Bildungs- und Erziehungsarbeit festlegen (= Kernzeit). Sie soll frei sein von Störungen durch Bringen und Abholen der Kinder. Unsere Krippen und Kindergärten haben in der Regel am Vormittag eine Kernzeit von vier Stunden. In den Horten liegen die Kernzeiten am Nachmittag.

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