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Tagesablauf

Tagesablauf

Der Tagesablauf in Krippe und Kindergarten kann variieren, da er sich situativ an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Während der Schulferien und der Notdienstwochen bleibt der Tagesablauf grundsätzlich erhalten.

07:00 Uhr bis 08:00 Uhr
Frühdienst in einer bzw. in zwei Gruppen

08:00 Uhr bis 08:45 Uhr
Bringzeit, Tür- und Angelgespräche

09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
offene Räume, flexible Freispielzeit, Projekte, Ausflüge

11:00 Uhr bis 11:45 Uhr
Abschlusskreise

11:45 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittagessen der zweieinhalb- bis vierjährigen Kinder, flexible Freispielzeit

12:30 Uhr bis 13:15 Uhr
Mittagessen der fünf- bis sechsjährigen Kinder

13:15 Uhr bis 14:00 Uhr
Ruhezeit für die drei- bis vierjährigen Kinder, Ruhezeit für die fünf- bis sechsjährigen Kinder

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
flexible Freispielzeit, offene Räume, Projekte

16:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Spätdienst in einer bzw. in zwei Gruppen

Häufig gestellte Fragen

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Gibt es Mittagsruhe und Schlafmöglichkeiten?

Kinder können sich zu jeder Tageszeit an einem ruhigeren Platz entspannen und ausruhen. Schlafzeiten werden in den meisten Kitas um die Mittagszeit angeboten. Jedes Kind entscheidet selbst, ob es schlafen oder nur ausruhen möchte.

Kommen die Kinder nach draußen?

Kinder brauchen Bewegung. Bewegung macht klug. Der Kita-Alltag berücksichtigt das und wir bieten Kindern so viel wie möglich Bewegung im Garten, bei Spaziergängen und Ausflügen, wie z.B. Wanderungen im Wald.

Für die Außenaktivitäten bitten wir Sie, Ihr Kind witterungsgerecht anzuziehen. Je nach Jahreszeit hinterlegen Sie bitte auch folgende Kleidungsstücke in der Garderobe Ihres Kindes: Badesachen, Sonnenhut, Gummistiefel, Mütze, Schal, Handschuhe, Matschhose, Schneehose etc. Zu Jahresbeginn informieren wir Sie, was Ihr Kind mitbringen sollte. Bitte vergessen Sie nicht die Beschriftung der Kleidung. Für mitgebrachte Kleidung können wir keine Haftung übernehmen.

Was ist eine Kernzeit?

Der Gesetzgeber räumt Einrichtungsträgern die Möglichkeit ein, Mindestbuchungszeiten von 20 Stunden pro Woche bzw. vier Stunden täglich vorzugeben (Art. 21 Abs. 4 Satz 5 BayKiBiG). Damit soll Planungssicherheit ermöglicht werden.

Träger können auch die Lage der Mindestbuchungszeit zur ungestörten Bildungs- und Erziehungsarbeit festlegen (= Kernzeit). Sie soll frei sein von Störungen durch Bringen und Abholen der Kinder. Unsere Krippen und Kindergärten haben in der Regel am Vormittag eine Kernzeit von vier Stunden. In den Horten liegen die Kernzeiten am Nachmittag.

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Frau Julia Brendel09131 440154

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